Partnerhandbuch - Deutsch
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Notfallkontakt Abenteuerwege 24/7
+49 (0) 681 4109 7680
Document Governance
Dokumentenverantwortlicher: Senior-Produktmanager Abenteuerwege
Genehmigt von: Geschäftsführer
Version: 1.3
Gültigkeitsdatum: Mai 2026
Überprüfungszyklus: Jährlich
Neue Überprüfung: Mai 2027
Zusammenfassung der Änderungen: Das Dokument wurde überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Abschnitt zur Sicherheit von E-Bike-Akkus hinzugefügt
- Übersichtliche Karten, die digital als GPX-Dateien in der Macs-App bereitgestellt werden, sowie digitale Dokumentation in der Macs-App
- Präzisierungen in der Einleitung vorgenommen
- Kontaktdaten aktualisiert
- Abschnitt zu Schutzmaßnahmen und schutzbedürftigen Personen überarbeitet
- Aktuelles zur DSGVO und Cybersicherheit
- „Klima und Extremwetter“ hinzugefügt
- Rahmenwerk für Lieferantenprüfungen und Compliance hinzugefügt
- Das Formular für die Meldung von Vorfällen wurde an das Ende verschoben
- Redaktionelle Korrekturen vorgenommen
Glossar der Formulierungen
MUSS Vertragliche Verpflichtung
SOLLTE Dringend empfohlene bewährte Vorgehensweise
DARF Optionale Anleitung
1. Einleitung
Eine Botschaft unseres Gründers Neil Lapping:
Seit über 20 Jahren stehen wir für aktive, authentische und unabhängige Abenteuer – mit einem klaren Anspruch an Sicherheit und Qualität.
Dieses Dokument legt die Mindeststandards für unsere Wander-, Rad- und Aktivtouren fest und bildet das Herzstück unseres „Adventure Safe"-Systems, das auf bewährten Branchenpraktiken aufbaut.
Sicherheit ist kein Zusatz – sie ist der Kern unserer Arbeit. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über unser Tourenangebot und die Grundsätze, nach denen wir arbeiten.
Bei Fragen steht Ihnen unser Produktteam jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, unsere bewährte Partnerschaft weiterzuführen – oder den Grundstein für eine neue zu legen.
Mit abenteuerlichen Grüßen,
Neil Lapping
Gründer
Neil.lapping@macsadventure.com
1.2 Kontaktdaten
Macs Adventure UK - www.macsadventure.com
- Hauptsitz von Macs Adventure in Glasgow, Schottland
- Vertrieb für den englischsprachigen Markt in Großbritannien und weltweit. Betrieb, Produktentwicklung, Kundenservice, Marketing
- Telefon: +44 (0) 141 530 8886
- E-Mail: hello@macsadventure.com
- 24/7-Notrufnummer: +44 (0) 141 530 8886
AbenteuerWege - www.abenteuerwege.com
- Gegründet 2015 in Saarbrücken, Deutschland
- Vertrieb in den deutschsprachigen Märkten
- Telefon: +49 (0) 681 41097680
- E-Mail: info@abenteuerwege.com
- 24/7-Notrufnummer: +49 (0) 681 4109 7680
Macs Adventure North America - www.macsadventure.com/us
- Unser US-Team mit Sitz in Denver, Colorado, wurde 2017 gegründet
- Vertrieb in den USA und Kanada, Kundenservice und Marketing
- Telefon: 1-720-487-9898
- E-Mail: hello@macsadventure.com
- 24/7-Notrufnummer: +44 (0) 141 530 8886
2. Zusammenarbeit mit Partnern
2.1 Vertragliche Anforderungen
Unsere Zusammenarbeit basiert auf der Lieferantenvereinbarung von Macs Adventure bzw. Abenteuer Wege, die dem EU- und britischen Recht entspricht und durch unsere Mindestbetriebsstandards ergänzt wird.
Wesentliche Anforderungen an unsere Partner:
- Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt, Fachkompetenz und in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen und Zulassungsvorschriften erbringen
- Dienstleistungen gemäß der mit dem Produktmanager von Abenteuer Wege getroffenen Vereinbarung ausführen
- Volle Haftung für die erbrachten Dienstleistungen übernehmen
- Eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 USD (bzw. der lokal höchstmöglichen Versicherungssumme) nachweisen
- Alle Tätigkeiten im Einklang mit den Mindestbetriebsstandards von Macs Adventure durchführen
Was Sie von uns erwarten können
- Ein Team von über 100 Fachkräften in Großbritannien, Deutschland und den USA.
- Engagierte Reisende aus aller Welt.Begeisterte Reisende aus der ganzen Welt.
- Regelmäßige Kommunikation, Terminvereinbarungen und zeitnahe Aktualisierungen der Termine.Regelmäßiger Austausch, Terminabsprachen und zeitnahe Buchungsaktualisierungen.
- Umfangreiche Marketinginvestitionen zur Maximierung der Reiseverkäufe.
- Faire Verträge, pünktliche Zahlungen und eine zügige Bearbeitung von Anfragen.
- Umfassende Unterstützung in den Bereichen Sicherheit, Risikomanagement und Krisenbewältigung.
Nur für DMCs:
- Gemeinsame Entwicklung von Routen und Touren unter Wahrung Ihrer geistigen Eigentumsrechte und Ihres Routendesigns.
Was wir von Ihnen erwarten
- Hohe Standards in Bezug auf Qualität, Kundenservice und Sicherheit gewährleisten.Hohe Qualitäts-, Service- und Sicherheitsstandards einhalten.
- Halten Sie sich an unsere Mindestbetriebsstandards und Risikorichtlinien.Unsere Mindestbetriebsstandards und Risikovorgaben sind verbindlich einzuhalten.
- Melden Sie Beschwerden, Vorfälle, Erkrankungen, Verletzungen oder Krisen unverzüglich.Beschwerden, Vorfälle, Erkrankungen, Verletzungen oder Krisen sind unverzüglich zu melden.
- Legen Sie die erforderlichen Lizenzen, Versicherungen und Risikodokumente vor.
- Rechnungen korrekt und zeitnah ausstellen.Rechnungen fristgerecht und korrekt stellen.
- In ökologischen und sozialen Belangen verantwortungsbewusst handeln.
Nur für DMCs:
- Verwenden Sie das Macs Adventure/Abenteuerwege-Logo, sofern vorhanden.
- Stellen Sie GPX-Tracks, Routenbeschreibungen und weitere Informationen zur Tour bereit.
- Halten Sie Routen, Notizen und Änderungen am Reiseplan auf dem neuesten Stand.
3. Vorfälle und Krisenmanagement
Unvorhergesehene Ereignisse, Zwischenfälle und Unfälle können eintreten und treten auch tatsächlich ein. Es ist wichtig, dass solche Ereignisse mit großer Sorgfalt gehandhabt werden, um das Wohlergehen unserer Kunden sowie Ihren Ruf und den Ruf von Macs Adventure/Abenteuerwege zu gewährleisten.
Zu unseren vertraglichen Anforderungen gehört, dass Sie über einen eigenen schriftlichen Krisenmanagementplan verfügen und dass der Krisenmanagementplan von Macs bei jedem Vorfall oder jeder Krise, die unsere Kunden betrifft, eingehalten wird.
3.1 Vorfälle und Notfälle
Vorfälle lassen sich in drei Stufen einteilen. Im Falle eines Vorfalls sollten Sie uns unverzüglich benachrichtigen und dabei so viele Informationen wie möglich bereitstellen, damit wir gegebenenfalls unseren Krisenplan aktivieren und Sie sowie unsere Kunden bei der Bewältigung des Vorfalls unterstützen können.
Wir unterteilen Vorfälle in drei Stufen; diese sind:
Stufe 1 – Schwerwiegender Vorfall
Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Vorfälle, die mit schweren Verletzungen oder Todesfällen verbunden sind, oder um Angelegenheiten, die eine ernsthafte Gefahr für unsere Kunden darstellen oder großes Medieninteresse hervorrufen könnten. Sofortiges und entschlossenes Handeln ist erforderlich. Beispiele hierfür sind:
- Flugzeugabsturz
- Brand in einem Hotel
- Unfall mit einem Reisebus oder Kleinbus
Autounfall - Tödlicher Unfall – eine oder mehrere Personen
- Naturkatastrophe (Erdbeben, Überschwemmungen, Orkan usw.), von der unsere Kunden betroffen sind
- Schwerwiegende Gesundheitskrise, von der unsere Kunden betroffen sind
- Terroristische Aktivitäten, von denen unsere Kunden betroffen sind
- Zivile Unruhen (Kriege, Aufstände), von denen unsere Kunden betroffen sind
- Schwere sexuelle Übergriffe
- Jeder schwerwiegende Vorfall, an dem Kinder beteiligt sind
- Mord
- Suizid
- Tod durch natürliche Ursachen (da wir solche Fälle nicht regelmäßig bearbeiten)
- Jedes Ereignis, das für unsere Kunden eine „Nahtoderfahrung“ zur Folge hatte. (z. B. Notlandung eines Flugzeugs, Einsturz eines Hotels, nicht tödlicher Fußgängerunfall)
Stufe 2 – Geringfügiger Vorfall
In der Regel gibt es keine Todesopfer, und es ist unwahrscheinlich, dass solche Vorfälle mediale Aufmerksamkeit erregen und/oder zu größeren Rechtsstreitigkeiten führen. Sie können im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs bewältigt werden, wobei die Geschäftsleitung ihnen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Beispiele hierfür sind:
- Ausrutschen, Stolpern, Stürze – leichte Verletzungen
- Überfälle
- Einbrüche
- Leichte Verletzungen
- Krankenhausaufenthalt
- Betriebsstörungen, z. B. Straßensperrungen, Umleitungen, gesperrte Wege oder Umwege
Stufe 3 – Weltweites Ereignis
Dies sind Probleme, die sich verschärfen und unseren Betrieb beeinträchtigen könnten; daher müssen sie von einem Mitarbeiter überwacht und entsprechend behandelt werden. Beispiele hierfür sind:
- Unruhen im Land
- Naturkatastrophen in der Umgebung – Erdbeben, Hurrikane, Überschwemmungen usw.
- Schlechtes Wetter
- Streiks
- Terrorismus in der Region
- Aufkommende Gesundheitsgefahren (Covid-19, SARS, Vogelgrippe, Schweinegrippe usw.)
- Erhebliche Verkehrsverzögerungen
- Änderung der Reisehinweise der Regierung für ein Reiseziel
3.2 Krisenmanagementplan
Gerade in akuten Stresssituationen besteht die Versuchung, spontan zu handeln und sich irgendwie durchzuschlagen. Bewährte Vorgehensweisen empfehlen jedoch, einen schriftlichen Krisenmanagementplan bereitzuhalten, damit die richtigen Abläufe eingehalten und nur die vorgesehenen Kommunikationskanäle genutzt werden.
Wie wir mit einer Krise umgehen, kann enorme Auswirkungen auf die Betroffenen und deren Wahrnehmung unseres Unternehmens haben – ebenso wie auf die Außenwelt, die beobachtet, wie wir mit der Krise umgehen, und sich eine Meinung über unsere Organisation bildet.
Aus diesem Grund verfügt Macs Adventure über einen eigenen Krisenmanagementplan, und es ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit uns, dass Sie ebenfalls einen solchen Plan erstellen. Ihr Plan sollte Folgendes enthalten:
- Ihre Richtlinien zum Kundenmanagement
- Definition von Krisenstufen
- Namen der Teammitglieder und Zuständigkeiten
- Richtlinien für Presse, PR und soziale Medien
- Schulungen
- Eskalationsverfahren
- Notfallkontaktdaten
- Versicherungsdaten
- Checklisten für Maßnahmen
Macs Adventure behält sich vor, Ihren schriftlichen Plan jederzeit anzufordern.
3.3 Im Falle eines Vorfalls
Unabhängig davon, ob es sich um einen Vorfall der Stufe 1, 2 oder 3 handelt, finden Sie hier eine kurze Checkliste mit Sofortmaßnahmen:
- Sammeln Sie Informationen von allen Beteiligten.
- Stellen Sie sicher, dass Kunden und Mitarbeiter nicht weiter in Gefahr sind.
- Stellen Sie sicher, dass die Kommunikationswege zu den Beteiligten offen bleiben.
- Kontaktieren Sie Macs Adventure/Abenteuerwege umgehend, um die Situation zu schildern und weitere Maßnahmen zu besprechen.
- (Falls erforderlich) Kontaktieren Sie die örtliche Polizei oder die zuständigen Behörden.
- Sorgen Sie für eine angemessene, rund um die Uhr verfügbare Vertretung.
Bitte wenden Sie sich an das Team von Macs Adventure/Abenteuerwege unter +49 (0) 681 4109 7680. Seien Sie bereit, so viele Informationen wie möglich über den Vorfall weiterzugeben.
Wie geht es weiter?
Es ist wichtig, dass wir die Einzelheiten jedes Vorfalls überprüfen. Wir müssen sicherstellen, dass wir alle erforderlichen Informationen erfassen, da eine spätere Kommunikation schwierig sein könnte. Wir bitten Sie, uns dabei zu helfen, die folgenden Informationen zu erfassen:
- Füllen Sie das Formular zur Meldung eines Vorfalls aus (siehe Anhang 4) und senden Sie es an Macs unter hello@macsadventure.com/info@abenteuerwege.de.
- Etwaige Berichte der Polizei oder der örtlichen Behörden
- Zeugenaussagen (sofern möglich)
- Fotos (sofern vorhanden) des Vorfalls/der Ausrüstung/der Fahrzeuge
- Kontaktdaten des Krankenhauses oder der Klinik
- Protokoll des Vorfalls (Daten, Uhrzeiten, Ereignisse, Maßnahmen)
Wir möchten betonen, dass ein Mitglied Ihres Teams jederzeit (rund um die Uhr) zur Verfügung stehen sollte, um bei der laufenden Situationsbewältigung zu helfen.
4. Mindestbetriebsstandards im Betrieb
Diese Mindeststandards sind Teil der Anforderungen von Macs Adventure an seine Lieferanten und können in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um betrieblichen, rechtlichen, sicherheitstechnischen und branchenbezogenen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Macs Adventure hat es sich zur Aufgabe gemacht, hochwertige Reiseerlebnisse zu bieten, und unsere Dienstleister müssen die unten aufgeführten wesentlichen Mindeststandards erfüllen.
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie bereits:
- Beachten Sie die geltenden Gesetze, Vorschriften und Genehmigungsauflagen.
- über die erforderlichen Versicherungen und Lizenzen verfügen, die für die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden von Macs Adventure erforderlich sind.
- Alle Mitarbeiter müssen über die entsprechenden Qualifikationen und Schulungen verfügen und die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzen, um die Arbeit kompetent auszuführen.
Darüber hinaus bitten wir unsere Dienstleister, die nachstehend aufgeführten Richtlinien und bewährten Verfahren einzuhalten. Wir sind der Ansicht, dass es als verantwortungsbewusster Partner fair, praktikabel und angemessen ist, Dienstleistungen anzubieten, die mindestens diesen Standards entsprechen. Macs Adventure behält sich vor, die Dienstleistungen gegebenenfalls zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie unseren Richtlinien entsprechen.
4.1 Kommunikation
Bitte halten Sie eine rund um die Uhr erreichbare Notfallnummer bereit, über die Macs Adventure und unsere Kunden Sie im Ernstfall jederzeit erreichen können.
4.2 Datenschutz & Cybersicherheit für Kundendaten
Macs Adventure hält sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten regelt. Wir verpflichten uns, die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten unserer Kunden zu gewährleisten.
Alle Kundendaten, die Ihnen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen übermittelt werden – einschließlich Namen, Kontaktdaten, medizinischer Informationen oder anderer sensibler Daten – müssen vertraulich behandelt, ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden.
Lieferanten müssen:
- Geben Sie Kundendaten nur über sichere Kanäle weiter.
- Beschränken Sie den Zugriff auf Kundendaten auf diejenigen, die diese zur Erbringung von Dienstleistungen benötigen.
- Stellen Sie sicher, dass personenbezogene Daten nicht auf ungesicherten privaten Geräten gespeichert werden.
- Messaging-Dienste sind ausschließlich für betriebliche Zwecke und in angemessener Weise zu nutzen.
- Medizinische und sonstige sensible Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die diese zur Aufgabenerfüllung zwingend benötigen.
- Vernichten Sie gedruckte Kundenlisten oder Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, sicher, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
- Melden Sie alle tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzungen, die Kundendaten von Macs Adventure/Abenteuerwege betreffen, innerhalb von 24 Stunden.
4.3 Richtlinie zum Schutz von Personen und schutzbedürftigen Personen
Macs Adventure setzt sich für den Schutz der Sicherheit, des Wohlergehens, der Würde und der Rechte aller Kunden, Mitarbeiter und Partner ein. Von allen Lieferanten, Reiseleitern, Fahrern, Beherbergungsbetrieben und Subunternehmern wird erwartet, dass sie sich professionell verhalten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Kinder, schutzbedürftige Erwachsene und alle Personen zu schützen, die der Gefahr von Schaden, Missbrauch, Belästigung, Ausbeutung oder Diskriminierung ausgesetzt sind.
Ihre Verantwortlichkeiten
Lieferanten müssen:
- Sorgen Sie für ein sicheres und respektvolles Umfeld für Kunden und Mitarbeiter.
- Beachten Sie alle geltenden lokalen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Melden Sie unverzüglich alle Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder schwerwiegende Vorfälle, an denen Kunden von Macs Adventure/Abenteuerwege beteiligt sind.
- Stellen Sie sicher, dass sich die Mitarbeiter jederzeit professionell und angemessen verhalten.
- Arbeiten Sie bei allen Schutzmaßnahmen-Untersuchungen oder Vorfallsaufarbeitungen uneingeschränkt mit.
- Bei allen Untersuchungen im Bereich Kinderschutz oder bei der Aufarbeitung von Vorfällen uneingeschränkt kooperieren.
Verhaltensstandards
Mitarbeiter und Lieferanten dürfen nicht:
- sich beleidigend, diskriminierend, bedrohlich oder ausbeuterisch verhalten.
- sich gegenüber Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen unangemessen verhalten.
- Kunden aufgrund ihres Alters, einer Krankheit, eines Rauschzustands, einer Behinderung, von Sprachbarrieren oder persönlicher Umstände ausnutzen.
- Kundeninformationen weitergeben, es sei denn, dies ist aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen erforderlich.
Kinder und schutzbedürftige Reisende
Wenn Dienstleistungen Kinder oder schutzbedürftige Reisende betreffen, sollten die Anbieter angemessene Maßnahmen ergreifen, um deren Sicherheit, Beaufsichtigung und Wohlergehen jederzeit zu gewährleisten.
Bedenken melden
Jedes Sicherheitsproblem muss unverzüglich unter Einhaltung der Notfallkontaktverfahren an Macs Adventure/Abenteuerwege gemeldet werden. Bei unmittelbarer Gefahr oder Verletzungsgefahr sollten zudem die örtlichen Rettungsdienste benachrichtigt werden.
Vertraulichkeit
Bedenken hinsichtlich des Kinderschutzes und personenbezogene Daten müssen sensibel behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nur an diejenigen weitergegeben werden, die diese Informationen tatsächlich benötigen.
Nichteinhaltung
Bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften kann die Zusammenarbeit mit Macs Adventure ausgesetzt oder beendet werden.
4.4 Hinweise zu Klima und Extremwetter
Von Lieferanten und Partnern wird erwartet, dass sie wetter-, umwelt- und klimabedingte Risiken, die die Sicherheit oder den Ablauf der Macs Adventure/Abenteuerwege-Touren beeinträchtigen könnten, überwachen und angemessen darauf reagieren.
Lieferanten sollten:
- Informieren Sie sich regelmäßig über lokale Wettervorhersagen, Umweltwarnungen und die Straßenverhältnisse.
- Informieren Sie Macs Adventure/Abenteuerwege so schnell wie möglich über Unwetter, Naturgefahren oder andere Umstände, die die Sicherheit der Kunden oder die Durchführung der Tour beeinträchtigen könnten.
- Leiten Sie bei Bedarf geeignete Maßnahmen ein – wie Umleitungen, Verzögerungen oder Streckensperrungen –, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.
- Stellen Sie sicher, dass die Kunden über die aktuellen Wetterbedingungen, Risiken auf der Route sowie erforderliche Ausrüstung und Vorsichtsmaßnahmen informiert sind.
- Berücksichtigen Sie gegebenenfalls Risiken wie Hitze, Kälte, Stürme, Überschwemmungen, Waldbrände, schlechte Luftqualität, Schnee, Eis, Erdrutsche, Steinschlag oder Wasserknappheit.
- Für erhebliche wetter- oder umweltbedingte Störungen sollten geeignete Notfall- und Krisenpläne vorliegen.
Die Sicherheit der Kunden hat stets Vorrang vor der Einhaltung des Reiseplans, wenn Umwelt- oder Wetterbedingungen ein unzumutbares Risiko darstellen.
4.5 Rahmenwerk für Lieferantenaudits und Compliance
Macs Adventure/Abenteuerwege behält sich das Recht vor, die Leistungen der Lieferanten zu überprüfen und zu kontrollieren, um die Einhaltung dieses Betriebshandbuchs, der vertraglichen Verpflichtungen sowie der geltenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen sicherzustellen.
Audits können die Prüfung von Unterlagen, Betriebsbegehungen, die Auswertung von Kundenfeedback oder die Untersuchung von Vorfällen umfassen und können routinemäßig oder aufgrund einer Beschwerde, eines Vorfalls oder eines Sicherheitsbedenkens durchgeführt werden.
Lieferanten müssen:
- Bei jeder Prüfung oder Überprüfung uneingeschränkt kooperieren.
- Führen Sie Aufzeichnungen über relevante Lizenzen, Versicherungen, Schulungen, Wartungsarbeiten und Vorfälle.
- Teilen Sie Macs Adventure/Abenteuerwege alle wesentlichen betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Änderungen unverzüglich mit.
- Ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen, sobald Probleme festgestellt werden.
- Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zur Aussetzung oder Beendigung der für Kunden von Macs Adventure erbrachten Dienstleistungen führen.
Macs Adventure/Abenteuerwege ermutigt seine Lieferanten, sich aktiv für kontinuierliche Verbesserung, die Förderung der Sicherheit, Nachhaltigkeitsinitiativen und bewährte Verfahren in allen angebotenen Dienstleistungen einzusetzen.
4.6 Alleinreisende
Alleinreisende können nur auf Routen eingeplant werden, die für diese Reisekategorie geeignet sind. Die entsprechenden Anforderungen können direkt bei Macs Adventure erfragt werden.
4.7 Verantwortungsvolles Reisen
Wir sind bestrebt, sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeit so viele positive Auswirkungen wie möglich hat. Die Eckpfeiler dieser Politik sind:
- Auswirkungen minimieren und Nutzen maximieren.
- Maßnahmen & Interessenvertretung
- Kohlenstoff & Gemeinden
- Sensibel & nachhaltig.
Weitere Informationen finden Sie hier (Derzeit nicht auf Deutsch verfügbar): Our Sustainable Travel Journey | Macs Adventure
5. Anhänge
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Mindestbetriebsstandards, die für bestimmte Dienstleistungskategorien und operative Tätigkeiten gelten, die im Auftrag von Macs Adventure erbracht werden.
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie alle für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen relevanten Zeitpläne einhalten.
Sofern lokale gesetzliche Anforderungen oder anerkannte bewährte Branchenpraktiken über die nachstehend aufgeführten Standards hinausgehen, sollten Lieferanten, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, die strengeren Standards einhalten.
Anwendung der Standards
Nicht alle Zeitpläne gelten für jeden Anbieter. Die Anbieter sind dafür verantwortlich, die Standards einzuhalten, die für die Dienstleistungen relevant sind, die sie für Kunden von Macs Adventure/Abenteuerwege erbringen.
Wenn Lieferanten Dienstleistungen an Subunternehmer vergeben, bleiben sie dafür verantwortlich, dass diese Subunternehmer im Einklang mit diesen Mindeststandards arbeiten.
Anhang 1: Mindeststandards für Unterkünfte
Wir bitten Beherbergungsbetriebe, die nachstehend aufgeführten Richtlinien und bewährten Praktiken zu beachten.
1. Lokale Vorschriften und Versicherungen
- Alle Unterkünfte müssen den örtlichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und über Versicherungen, Betriebsgenehmigungen, Brandschutzbescheinigungen sowie alle gemäß den örtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen verfügen.
- Wenn die im Einsatzland üblichen „bewährten Praktiken“ über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, sollte die Unterkunft diesen bewährten Praktiken entsprechen.
2. Mitarbeiter
- Alle Mitarbeiter müssen über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben oder Tätigkeiten mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit kompetent auszuführen.
- Alle Mitarbeiter müssen in Notfall- und Brandschutzmaßnahmen geschult und regelmäßig darin geübt werden.
- Es sollte immer ein Mitarbeiter (persönlich oder telefonisch) erreichbar sein, wenn Gäste in der Unterkunft sind.
3. Brandschutz
Die Brandschutzvorschriften variieren je nach Standort und Art der Unterkunft erheblich.
- Fluchtwege: Die Unterkunft sollte über klare Fluchtwege aus den Zimmern und dem Gebäude verfügen; alle Türen und Notausgänge sollten sich von innen leicht öffnen lassen und stets frei zugänglich sein. Gebäude mit mehr als drei Stockwerken (Erdgeschoss, 1. und 2. Stock sowie ein weiteres Stockwerk) müssen über mindestens zwei Notausgänge verfügen (Aufzüge ausgenommen).
- Brandschutzhinweis: In allen Schlafräumen und öffentlichen Bereichen sollten Rauchmelder installiert sein, die voll funktionsfähig sind, ordnungsgemäß gewartet und regelmäßig getestet werden.
- Feuerlöschausrüstung: An Orten, an denen das Kochen in Innenräumen erlaubt ist, sollte mindestens eine an der Wand befestigte Löschdecke oder ein Feuerlöscher an gut erreichbarer Stelle vorhanden sein. In mehrstöckigen Unterkünften sollten Allzweck-Feuerlöscher geeigneter Größe in unmittelbarer Nähe der einzelnen Zimmer und Wohnungen bereitgestellt werden (in Abständen von 25 m).
- Notbeleuchtung: Wenn Gäste in ein Gebäude oder einen Gebäudekomplex flüchten, sollte zusätzlich zur normalen Beleuchtung eine Notbeleuchtung vorhanden sein, damit sie den Weg sehen können. Ist dies nicht möglich, kann eine Taschenlampe oder eine Handlampe ausreichen. Kerzen sind nicht geeignet und sollten nicht bereitgestellt werden.
- Schilder und Hinweise: Die Kunden müssen wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Dies kann durch Schilder und Hinweise oder durch schriftliche Anweisungen erreicht werden.
4. Gassicherheit
- Gas-Warmwasserbereiter oder andere Gasgeräte dürfen sich nicht in oder neben den Schlafzimmern oder Wohnungen befinden.
- Sind Koch- oder Heizgeräte mit Gasbetrieb vorhanden, müssen diese mit Brennerabdeckungen und Ein-/Aus-Knöpfen ausgestattet sein, fest installiert und regelmäßig gewartet werden; außerdem müssen den Gästen klare Anweisungen gegeben werden.
- In der Nähe von Gasgeräten sollte ein Kohlenmonoxidmelder angebracht werden.
5. Legionella
Von Beherbergungsbetrieben wird erwartet, dass sie routinemäßige Wartungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, um das durch Legionellen verursachte Risiko wirksam zu bewältigen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Einführung einer Richtlinie, die Folgendes vorsieht: das mehrminütige Laufenlassen aller Wasserhähne und Duschen vor der Nutzung, die Sauberhaltung und Entkalkung von Duschköpfen und Wasserhähnen sowie die Reinigung und Desinfektion von Warmwasserbereitern und Speichertanks, insbesondere wenn diese über einen längeren Zeitraum nicht in Gebrauch waren.
6. Allgemeine Sicherheit
Balkone, Zwischengeschosse, Treppen und Fenster:
- Die Höhe der Geländer sollte mindestens 1,1 m betragen, d. h. vom Boden bis zur Oberkante des Geländers. Vertikale oder horizontale Lücken zwischen den Geländern dürfen nicht größer als 10 cm sein. Am Fuß des Balkons oder der Zwischenebene dürfen keine Elemente vorhanden sein, die zum Klettern oder Aufsteigen verleiten könnten.
- Alle Treppen sollten mit einem Handlauf oder einer geeigneten Vorrichtung ausgestattet sein, um den Zugang zu erleichtern und zu verhindern, dass Gäste durch die Lücken fallen.
- Fenster im Obergeschoss, deren Unterkante sich in einer Reichweite von bis zu 1,1 m befindet, sollten mit Verriegelungen, Gittern oder Geländern gesichert werden.
- Glastüren und -scheiben: Auf allen Glastüren und -scheiben sollten Sicherheitsaufkleber angebracht werden, und zwar in Augenhöhe von Kindern und Erwachsenen.
- Böden: Es dürfen keine beschädigten Bodenbeläge vorhanden sein. Lose Teppiche sollten mit rutschfesten Unterlagen versehen sein. Bei nassen Böden müssen Warnschilder mit der Aufschrift „Bei Nässe rutschig“ angebracht sein.
- Sicherheit: Alle Zimmertüren sollten mit sicheren, einwandfrei funktionierenden Schlössern ausgestattet sein; für Wertsachen sollten Safes im Zimmer oder an der Rezeption zur Verfügung stehen; gegebenenfalls sollten die Gäste beim Check-in Sicherheitshinweise erhalten.
- Sicherheit von Aufzügen: Aufzüge sollten jährlich gewartet und regelmäßig überprüft werden. Auf Schildern vor den Aufzügen sollte Folgendes vermerkt sein: „Kinder nur in Begleitung“, „Rauchen verboten“ und „Im Brandfall nicht benutzen“. Aufzüge sollten mit einem Innenalarm ausgestattet sein, der mit der Rezeption oder einem externen Dienstleister verbunden ist.
- Beleuchtung: Alle Bereiche des Grundstücks sollten gut beleuchtet sein, einschließlich der Gärten und des Pools.
- Elektrische Sicherheit: Alle elektrischen Anlagen sollten regelmäßig von einer sachkundigen Person überprüft werden. Es dürfen keine freiliegenden Kabel vorhanden sein.
- Sauberkeit und Instandhaltung: Alle öffentlichen Bereiche, Außenanlagen, Schlafzimmer und Badezimmer sollten sauber und schimmelfrei sein, regelmäßig gereinigt und auf hohem Niveau instand gehalten werden.
- Bettwäsche und Handtücher: Diese müssen sauber sein und vor dem Check-in der Gäste sowie mindestens einmal pro Woche gewechselt werden. Betten, Kinderbetten und Matratzen müssen sauber und in gutem Zustand sein. Etagenbetten sollten mit geeigneten Leitern und Seitengittern ausgestattet sein.
- Schädlingsbefall und Schädlinge: Alle Bereiche müssen frei von Schädlingsbefall und Schädlingen sein.
7. Lebensmittelsicherheit
- Alle Essbereiche und Möbel sollten sauber und in gutem Zustand sein.
- Besteck, Geschirr, Gewürze, Gläser, Tischwäsche usw. sollten sauber, in gutem Zustand und frei von Rissen sein.
- Alle Bereiche zur Lagerung von Lebensmitteln sollten sauber, trocken und frei von Anzeichen von Schädlingen und Feuchtigkeit sein.
- Alle Kühl- und Gefrierschränke sollten in einwandfreiem Zustand gehalten werden, die richtigen Temperaturen aufweisen und es sollten Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Kreuzkontamination zu minimieren.
- Die Küche, einschließlich Arbeitsflächen, Geräte, Spülbecken usw., sollte sauber sein.
- Das Personal, das an der Zubereitung und dem Ausschank von Speisen beteiligt ist, sollte im sicheren Umgang mit Lebensmitteln und in guter persönlicher Hygiene geschult sein.
8. Sicherheit am Pool
- Schwimmbecken sollten mit Tiefenmarkierungen versehen sein.
- Sie sollten gut instand gehalten sein und keine scharfen Kanten oder beschädigten Fliesen aufweisen.
- Das Wasser sollte sauber und klar sein, und es sollten geeignete Reinigungs- und Chlorungsmaßnahmen sowie regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
- Bei einer Tiefe von weniger als 1,5 m sind Schilder mit der Aufschrift „Springen verboten“ anzubringen.
- Es sollten geeignete Regeln und Sicherheitshinweise vorhanden sein.
- Es sollte ein Notfall- und Schließungsplan vorhanden sein, und das Personal sollte darin geschult sein.
9. Transport
- Falls die Unterkunft einen Transfer für unsere Gäste anbietet, muss sie die Mindeststandards für den Transport einhalten.
Anhang 2: Mindeststandards für den Transport
Zu den Transportdienstleistungen zählen Transfers mit PKW, Kleinbussen oder Reisebussen, Resort-Shuttles, öffentliche Busse und Bahnverbindungen sowie alle öffentlichen Verkehrsmittel und Flugtransporte.
1. Transportunternehmen
Sie oder ein von Ihnen beauftragter Transportdienstleister müssen über Folgendes verfügen:
- Gültige Transportlizenzen, sofern erforderlich.
- Gültige Versicherungen, einschließlich einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD oder, falls dies nicht möglich ist, der in der Region maximal verfügbaren Deckungssumme.
- Einhaltung der örtlichen gesetzlichen Vorschriften
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Qualifikationen aller Fahrer sowie (falls zutreffend) der Mechaniker und Fuhrparkleiter.
- Verfügen Sie über interne Richtlinien für die Einstellung und Schulung von Fahrern und anderem Personal.
- Verfügen Sie über interne Richtlinien zu Mindestanforderungen an Fahrer, einschließlich einer Richtlinie zu den Lenkzeiten.
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Fahrzeugwartung.
- Verfügen Sie über eine Richtlinie für regelmäßige, kontrollierte technische Überprüfungen der Fahrzeuge, mindestens einmal jährlich, um deren Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- Führen Sie ein Unfallprotokoll, einschließlich „Beinaheunfällen“.
- Verfügen Sie über schriftliche Notfallverfahren für Fahrer und Mitarbeiter, einschließlich der Vorgehensweise bei einer Panne.
2. Mitarbeiter und Fahrer
- Alle Mitarbeiter müssen über die entsprechenden Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben oder Tätigkeiten kompetent und mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuführen.
- Alle Mitarbeiter müssen in Notfallmaßnahmen geschult und regelmäßig darin geübt sein und in der Lage sein, bei Bedarf den Bodenabfertiger, das Transportbüro oder Macs Adventure zu kontaktieren.
3. Drivers
Alle Fahrer müssen:
- Sie müssen im Besitz eines für den jeweiligen Fahrzeugtyp gültigen Führerscheins sein und über entsprechende Erfahrung im Umgang mit diesem Fahrzeugtyp verfügen.
- Sie dürfen keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße (gefährliches Fahrverhalten, Trunkenheit am Steuer usw.) begangen haben.
- Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
- Sie müssen die nationalen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten und sich an die Art der Straße, die Verkehrsbedingungen, das Wetter und die Sichtverhältnisse anpassen.
- Fahrer müssen für das Fahren von Allrad- oder Geländewagen entsprechend geschult, erfahren und qualifiziert sein.
- Die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit darf nicht überschritten werden, und bei langen Fahrten ist für ausreichende Ruhezeiten zu sorgen. Es wird empfohlen, nicht länger als 4 Stunden und 30 Minuten am Stück zu fahren, ohne eine mindestens 45-minütige Pause einzulegen, und nicht mehr als 9 Stunden am Tag zu fahren; danach sollte eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingelegt werden.
- Sie müssen gesundheitlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.
- Während der Fahrt darf kein Mobiltelefon benutzt werden, es sei denn, es wird über eine Freisprecheinrichtung bedient.
- Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden.
Konsumieren Sie vor oder während der Fahrzeit keinen Alkohol und keine Drogen. - Führen Sie für Notfälle ein Mobiltelefon oder ein anderes Kommunikationsmittel sowie Notfallnummern mit sich.
- Geben Sie den Fahrgästen zu Beginn jeder Fahrt Sicherheitshinweise. (Sicherheitsgurte, sitzen bleiben, Gepäck im Gang, Armlehnen usw.).
- Weisen Sie alle Fahrgäste an, während der Fahrt sitzen zu bleiben.
- Lassen Sie Fahrgäste nicht auf die Straße aussteigen. Falls dies unvermeidbar ist, sollten die Fahrgäste darauf hingewiesen werden, auf den Gegenverkehr zu achten.
4. Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge müssen:
- Verfügen Sie gegebenenfalls über gültige Transportlizenzen.
- Verfügen Sie über eine gültige Versicherung, einschließlich einer Haftpflichtversicherung.
- Halten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften ein.
- Sorgen Sie für ein hohes Maß an Sauberkeit und einen guten technischen Zustand.
- Das Fahrzeug muss eine für die maximale Anzahl an Fahrgästen und deren Gepäck geeignete Größe aufweisen, damit es zu keinem Zeitpunkt überladen ist.
- Das Fahrzeug muss für das zu erwartende Gelände geeignet sein (z. B. Allradantrieb bei Geländefahrten).
- Es muss mindestens einmal jährlich einer Verkehrssicherheitsprüfung unterzogen werden, die die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs bestätigt.
- Es muss routinemäßigen Sicherheitsprüfungen unterzogen werden, die alle 6 Wochen oder alle 10.000 km stattfinden sollten, je nachdem, was zuerst eintritt. Diese Prüfungen sollten ebenfalls dokumentiert werden.
- Das Fahrzeug muss gewartet und instand gehalten werden, wobei die Empfehlungen des Herstellers zu beachten sind.
- Es sollten täglich vor Fahrtantritt Kontrollen durchgeführt werden, um eventuelle Mängel festzustellen. Diese sollten gemeldet und behoben werden. (Dazu gehören Reifen, Bremsen, Öl, Wasser, Spiegel, Hupe, Blinker, Sicherheitsgurte, Scheibenwaschanlage, Scheibenwischer, Lenkung, Beleuchtung, Kraftstoff-/Öllecks).
- Je nach Fahrzeugtyp, dem zu erwartenden Gelände und der Abgeschiedenheit der zu besuchenden Region sollten geeignete Sicherheitsausrüstung, Ersatzteile, Werkzeuge und Beschilderung vorhanden sein. (Reserveräder, Ersatzteile, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, bildliche Sicherheitsbeschilderung an Notausgängen, Nothammer usw.).
- Alle Fahrzeuge, die Schnee und Eis ausgesetzt sind, müssen Schneeketten mitführen und gegebenenfalls gemäß den örtlichen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet sein.
- In Kleinbussen, Geländewagen und Privatwagen müssen an allen Sitzen Sicherheitsgurte vorhanden sein. In Reisebussen müssen mindestens alle „Risikositze“ (d. h. Sitze, vor denen kein weiterer Sitzplatz vorhanden ist) mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
- Die Windschutzscheiben sollten frei von Steinschlägen oder Rissen sein.
- Die Reifen sollten ein Profiltiefe von mindestens 2 mm aufweisen.
- Gepäck darf nicht in den Gängen oder im Fußraum abgestellt werden, da dies im Notfall das Aussteigen der Fahrgäste behindern würde.
- Alle Innenbeleuchtungen sollten funktionieren und alle Stufen beleuchtet sein.
5. Öffentliche Verkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen usw.)
Alle bereitgestellten öffentlichen Verkehrsmittel müssen:
- gegebenenfalls über gültige Betriebsgenehmigungen verfügen.
- über eine gültige Versicherung, einschließlich einer Haftpflichtversicherung, verfügen.
- den örtlichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- ein hohes Maß an Sauberkeit und einem guten technischen Zustand aufweisen.
- eine für die maximale Anzahl an Fahrgästen und deren Gepäck geeignete Größe haben, damit sie zu keinem Zeitpunkt überladen sind.
- für das zu erwartende Gelände geeignet sein (z. B. Allradantrieb bei Geländefahrten).
6. Luftverkehr
Alle erbrachten Lufttransportleistungen müssen:
- Verfügen Sie gegebenenfalls über gültige Betriebsgenehmigungen.
- Verfügen Sie über eine gültige Versicherung, einschließlich einer Haftpflichtversicherung.
- Halten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften ein.
- Lassen Sie das Fahrzeug von einem qualifizierten Fahrer lenken.
- Sorgen Sie für ein hohes Maß an Sauberkeit und einen guten technischen Zustand.
- Das Flugzeug muss eine ausreichende Größe für die maximale Anzahl an Passagieren und deren Gepäck aufweisen, damit es zu keinem Zeitpunkt überladen wird.
- Die eingesetzten Fluggesellschaften dürfen nicht auf der Flugsicherheitsliste der Europäischen Union aufgeführt sein. Ist dies nicht möglich, sind entsprechende Audits oder Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Anhang 3: Mindeststandards für Gepäcktransfers
Der Gepäcktransport umfasst die Abholung, den Transport, die Aufbewahrung und die Zustellung des Kundengepäcks zwischen Unterkünften oder bestimmten Orten.
1. Transportunternehmen
Sie oder ein von Ihnen beauftragter Subunternehmer für den Gepäcktransport müssen:
- Gegebenenfalls über gültige Transportlizenzen verfügen.
- Eine gültige Versicherung unterhalten, einschließlich einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD oder der vor Ort maximal verfügbaren Summe.
- Alle lokalen Gesetze und Transportvorschriften einhalten.
- Aufzeichnungen über die Qualifikationen des Personals und die Schulungen der Fahrer führen.
- Verfahren für die Einstellung, Schulung und die Arbeitszeiten der Fahrer festlegen.
- Führen Sie Aufzeichnungen über Fahrzeuginspektionen und Wartungsarbeiten.
- Führen Sie ein dokumentiertes Wartungs- und Sicherheitsüberprüfungsprogramm für alle Fahrzeuge durch.
- Führen Sie ein Protokoll über Vorfälle, einschließlich Unfälle, Verspätungen, Gepäckverluste und Beinaheunfälle.
- Halten Sie Notfallmaßnahmen für Pannen, Verspätungen oder Vorfälle bereit, die die Gepäckauslieferung beeinträchtigen.
2. Mitarbeiter und Fahrer
Alle Mitarbeiter und Fahrer müssen:
- über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und in der Lage sein, ihre Aufgaben sicher und professionell auszuführen;
- in Notfallmaßnahmen und Kommunikationsprotokollen geschult sein;
- während der Betriebszeiten im Falle von Verspätungen oder Notfällen erreichbar sein.
- Fahrer müssen beim Heben, Be- und Entladen von schwerem oder übergewichtigem Gepäck die gebotene Sorgfalt walten lassen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
3. Fahrer
Alle Fahrer müssen:
- Inhaber eines gültigen Führerscheins für das gefahrene Fahrzeug sein.
- Mindestens 21 Jahre alt sein.
- Keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen haben.
- Sicher und unter Beachtung der örtlichen Gesetze sowie der Straßen- und Wetterbedingungen fahren.
- Die gesetzlichen Vorschriften zu Lenkzeiten und Ruhezeiten einhalten.
- Gesundheitlich zum Führen eines Fahrzeugs tauglich sein.
- Während der Fahrt keine Handys in der Hand halten.
- Während der Arbeitszeit nicht rauchen, keinen Alkohol konsumieren und keine Drogen nehmen.
- Ein Mobiltelefon oder ein geeignetes Kommunikationsgerät für Notfälle mitführen.
- Sicherstellen, dass Gepäck sorgfältig und sicher behandelt wird, um Schäden oder Verluste zu minimieren.
4. Fahrzeuge
Alle für den Gepäcktransport eingesetzten Fahrzeuge müssen:
- verkehrssicher, versichert, zugelassen und den örtlichen Vorschriften entsprechend sein;
- einen hohen Standard hinsichtlich Sauberkeit und Wartung aufweisen;
- für das Gelände und das beförderte Gepäckvolumen geeignet sein;
- jährlichen technischen Überprüfungen und regelmäßigen routinemäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen werden;
- gemäß den Empfehlungen des Herstellers gewartet werden.
- Vor jedem Fahrtantritt sind tägliche Sicherheitskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
- Sie müssen über geeignete Sicherheitsausrüstung verfügen, einschließlich Warndreiecken und Erste-Hilfe-Kästen, sofern erforderlich.
- Es muss sichergestellt sein, dass das Gepäck während des Transports sicher verstaut ist und weder die Sicht des Fahrers noch den Fahrzeugbetrieb behindert.
- Sie müssen bei Bedarf mit geeigneten Reifen und Ausrüstung für die örtlichen Wetterbedingungen ausgestattet sein.
5. Gepäckabfertigung
Alle Gepäcktransporte müssen:
- Die Abwicklung muss korrekt, sicher und innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen.
- Es müssen Verfahren vorhanden sein, um verlorenes oder verspätetes Gepäck zu identifizieren, nachzuverfolgen und die Auswirkungen zu minimieren.
- Es muss sichergestellt werden, dass das Gepäck der Kunden während des Transports und der Lagerung vor Beschädigung, Diebstahl und Witterungseinflüssen geschützt ist.
- Es müssen klare Kommunikationsverfahren vorhanden sein, um Verzögerungen, verlorene Gegenstände oder Probleme bei der Lieferung unverzüglich an Macs Adventure zu melden.
Anhang 4: Mindeststandards für Schifffahrten
Zu den Wasserfahrzeugen zählen Fähren, Kreuzfahrtschiffe, Freizeitboote, Segelboote sowie alle anderen Transportmittel, die auf dem Ozean, auf Meeren, Flüssen, Binnengewässern oder Wasserstraßen verkehren.
1. Schiffsbetreiber
Sie oder jeder von Ihnen beauftragte Subunternehmer, der ein Schiff betreibt, müssen über Folgendes verfügen:
- Gültige Schiffsbetriebsgenehmigungen, sofern erforderlich.
- Gültige Versicherungen, einschließlich einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 US-Dollar oder, falls dies nicht möglich ist, der in der Region maximal verfügbaren Deckungssumme.
- Einhaltung der lokalen gesetzlichen und seerechtlichen Vorschriften sowie der internationalen Vorschriften, falls in internationalen Gewässern operiert wird.
- Führung von Aufzeichnungen über die Qualifikationen aller Kapitäne/Schiffskapitäne und (sofern zutreffend) der übrigen Besatzungsmitglieder.
- Verfügen Sie über interne Richtlinien für die Einstellung und Schulung von Kapitänen und anderen Besatzungsmitgliedern.
- Verfügen Sie über interne Richtlinien bezüglich Mindeststandards für Kapitäne und Besatzungsmitglieder, einschließlich einer Richtlinie zu den Betriebszeiten.
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Wartung der Schiffe.
- Verfügen Sie über eine Richtlinie für regelmäßige, kontrollierte technische Überprüfungen der Schiffe, mindestens einmal jährlich, um deren Seetüchtigkeit sicherzustellen.
- Führen Sie ein Vorfallprotokoll, einschließlich „Beinaheunfällen“.
- Verfügen Sie über schriftliche Notfallverfahren für Kapitäne und Besatzungsmitglieder, einschließlich der Vorgehensweise bei einem technischen Defekt.
2. Besatzung und Kapitäne
- Alle Besatzungsmitglieder müssen über die entsprechenden Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben und Arbeiten kompetent und mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuführen.
- Alle Besatzungsmitglieder müssen in Notfallmaßnahmen geschult und regelmäßig geübt sein und in der Lage sein, bei Bedarf Kontakt zum Bodenabfertiger, zum Schiffsbüro oder zu Macs Adventure aufzunehmen.
3. Kapitäne/Schiffskapitäne
Alle Kapitäne/Schiffskapitäne müssen:
- über eine für den jeweiligen Schiffstyp gültige Qualifikation/Lizenz verfügen und über Erfahrung mit dem von ihnen geführten Schiffstyp verfügen.
- Keine schwerwiegenden Sicherheitsverstöße (Fahrlässigkeit, gefährliches Fahren, Trunkenheit am Steuer usw.) begangen haben.
- Mindestens 21 Jahre alt sein.
- Das Schiff in Übereinstimmung mit allen lokalen oder internationalen Vorschriften, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie unter Berücksichtigung der vorherrschenden Bedingungen, des Wetters und der Sichtverhältnisse führen.
- Die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten und ausreichend Ruhezeiten einhalten.
- Gesundheitlich in der Lage sein, das Schiff sicher zu führen.
- In den öffentlichen Bereichen des Schiffes ist das Rauchen untersagt.
- Vor und während der Betriebszeiten dürfen weder Alkohol noch Drogen konsumiert werden.
- Halten Sie für den Notfall geeignete Kommunikationsmittel (je nach Einsatzumgebung) sowie Notfallnummern bereit.
- Informieren Sie sich vor der Abfahrt und regelmäßig während der Fahrt über die Wettervorhersagen.
- Informieren Sie alle Passagiere vor der Abfahrt über die Notfallmaßnahmen bei Brand, bei der Evakuierung des Schiffes und bei Mann über Bord.
- Weisen Sie alle Passagiere vor der Abfahrt auf mögliche Gefahren an Bord hin, wie z. B. Seile, schmale Treppen, niedrige Decken, offene Luken, Arbeitsbereiche usw.
4. Schiffe
Alle Schiffe müssen:
- Verfügen Sie gegebenenfalls über gültige Schiffsbetriebsgenehmigungen.
- Verfügen Sie über eine gültige Versicherung, einschließlich einer Haftpflichtversicherung.
- Halten Sie die geltenden lokalen und internationalen gesetzlichen und seerechtlichen Vorschriften ein.
- Sorgen Sie für ein hohes Maß an Sauberkeit und einen guten technischen Zustand.
- Das Schiff muss eine für die maximale Anzahl an Passagieren und deren Gepäck geeignete Größe aufweisen, damit es zu keinem Zeitpunkt überladen wird.
- Für die zu erwartenden Bedingungen geeignet sein.
- Mindestens einer jährlichen Seetüchtigkeits-/Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
- Routinemäßigen Sicherheitsprüfungen unterzogen werden, die ebenfalls alle 6 Wochen stattfinden sollten. Diese Prüfungen sollten zudem dokumentiert werden.
- Das Schiff ist gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu warten und zu instand zu halten.
- Es sind tägliche Sicherheits- und Wartungskontrollen durchzuführen, um eventuelle Mängel festzustellen. Diese sind zu melden und zu beheben.
- Es ist eine für den Schiffstyp und die zu erwartenden Bedingungen geeignete Sicherheitsausrüstung (wie Rettungsflöße, Leuchtraketen usw.) bereitzuhalten. Die Ausrüstung muss gemäß den Anweisungen des Herstellers überprüft und gewartet werden.
- Halten Sie geeignete Brand- und Gassicherheitsausrüstung bereit, einschließlich Alarmanlagen, Detektoren und Feuerlöscher/Löschanlagen, die für den Schiffstyp geeignet sind.
- Führen Sie ein Erste-Hilfe-Set mit, das dem Schiffstyp, den Bedingungen und der Abgeschiedenheit des Einsatzgebiets entspricht.
- Halten Sie für alle Passagiere und Besatzungsmitglieder Rettungswesten bereit (ggf. auch in Kindergrößen).
- Alle Innenbeleuchtungen sollten funktionieren und alle Stufen beleuchtet sein.
- Erfüllen Sie die geltenden Mindeststandards für die Unterbringung, wenn Passagiere über Nacht auf dem Schiff übernachten.
Anhang 5: Mindeststandards für lokale Agenturen / DMCs
1. Richtlinie zu Gesundheit und Sicherheit, Risikomanagement und Krisenmanagement
Partner sind verpflichtet:
- Stellen Sie allen zuständigen Mitarbeitern eine schriftliche Gesundheits- und Sicherheits-/Risikomanagementrichtlinie bereit.
- Stellen Sie allen zuständigen Mitarbeitern eine schriftliche Richtlinie zum Krisenmanagement und zu Notfallverfahren bereit.
- Erfassen Sie jeden Vorfall oder jede Krisensituation und melden Sie diese so schnell wie möglich an Macs Adventure.
- Informieren Sie Macs Adventure unverzüglich, sobald ein Kunde eine Tour – gleich für welche Dauer – verlässt, und halten Sie dies schriftlich fest.
- Halten Sie jede Beschwerde eines Macs Adventure-Kunden so schnell wie möglich fest und melden Sie sie an Macs Adventure.
- Unterstützen Sie Macs Adventure bei der Untersuchung und Behebung von Gesundheits- und Sicherheitsproblemen oder vorgebrachten Beschwerden.
- Setzen Sie alle Kontrollmaßnahmen oder Aktionen um, die im Rahmen dieser Untersuchung vereinbart wurden.
- Bewahren Sie alle Vorfallberichte, Protokolle sowie Gesundheits- und Sicherheitsunterlagen mindestens 7 Jahre lang auf.
Falls Sie über keine schriftlichen Richtlinien zum Risikomanagement oder Krisenmanagement verfügen, erklären Sie sich damit einverstanden, die Richtlinien von Macs Adventure zu übernehmen und einzuhalten.
2. Kommunikation
Reiseleiter, Reisebegleiter, Fahrer und Dienstleister sollten über eine Möglichkeit verfügen, 1) Ihr Büro zu kontaktieren – auch rund um die Uhr im Notfall –, 2) die Rettungsdienste sowie 3) gegebenenfalls Macs Adventure.
Versicherungen und Lizenzen
Partner sind verpflichtet:
- Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD ab; falls dieser Betrag nicht verfügbar ist, gilt die im jeweiligen Land/in der jeweiligen Region maximal verfügbare Deckungssumme.
- Schließen Sie Versicherungen für alle Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, sonstigen Transportmittel oder Unterkünfte ab, die Sie betreiben.
- Legen Sie alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen, Lizenzen oder Zulassungen vor, die für die Erbringung oder den Betrieb der Dienstleistungen erforderlich sind, die Sie für Kunden von Macs Adventure erbringen.
- Legen Sie Macs Adventure auf Anfrage Kopien der Versicherungen, Lizenzen und Genehmigungen vor.
- Bewahren Sie Unterlagen zu Versicherungen, Lizenzen und Genehmigungen mindestens 7 Jahre lang auf.
3. Risikobewertungen, Audits und Formulare
Um Risiken zu minimieren, führt Macs Adventure für alle von uns durchgeführten Touren und Dienstleistungen Risikobewertungen durch und überprüft die Dienstleistungen, die wir unseren Kunden anbieten. Wir bitten Sie, bei Bedarf:
- Unterstützen Sie uns bei der Durchführung von Risikobewertungen, Audits oder Dienstleistungen.
- Senden Sie alle Dokumente oder Formulare umgehend zurück.
- Setzen Sie alle festgelegten Kontrollmaßnahmen um.
Anhang 6: Wander- und Fahrradrouten
1. Streckenbetreiber
Sie oder ein von Ihnen beauftragter Subunternehmer für den Linienverkehr müssen:
- Verfügen Sie gegebenenfalls über gültige Betriebsgenehmigungen.
- Verfügen Sie über eine gültige Versicherung, einschließlich einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD oder, falls dies nicht möglich ist, über die in der Region maximal verfügbare Deckungssumme.
- Halten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften ein und erbringen Sie Dienstleistungen im Einklang mit international anerkannten „Best Practices“ für die jeweilige Tätigkeit.
- Führen Sie eine aktuelle, umfassende Risikobewertung der Route durch und legen Sie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen fest.
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Qualifikationen des Personals, gegebenenfalls einschließlich aller Reiseleiter und Wanderführer.
- Verfügen Sie über schriftliche Notfallverfahren für Reiseleiter, Wanderführer und Mitarbeiter.
- Verpflichten Sie sich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheitsstandards.
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Routenplanung, Änderungen und Anpassungen.
- Verfügen Sie über Richtlinien für regelmäßige Routenkontrollen und führen Sie ein Protokoll über Vorfälle, einschließlich „Beinaheunfälle“.
2. Kommunikation, Rückmeldung und Beschwerden
- Kunden oder Mitarbeiter sollten rund um die Uhr die Möglichkeit haben, den Routenbetreiber zu kontaktieren. Sollte kein Mobilfunkempfang verfügbar sein, sollte dies den Kunden in den Routenunterlagen bzw. in der App deutlich mitgeteilt werden.
- Die Betreiber sollten Vorfälle untersuchen und ein Vorfallprotokoll führen, einschließlich „Beinaheunfällen“ oder Kundenbeschwerden, die Sicherheitsbedenken aufwerfen. Alle Maßnahmen oder Änderungen an einer Route, die sich aus der Untersuchung ergeben, sollten so schnell wie möglich umgesetzt und den Kunden mitgeteilt werden.
- Alle Vorfälle, Beinaheunfälle oder Beschwerden von Macs Adventure-Kunden müssen Macs Adventure so schnell wie möglich gemeldet werden.
- Streckenbetreiber sollten lokale Nachrichten, Wettervorhersagen und Kanäle verfolgen, um Vorfälle, Wetterbedingungen oder Probleme zu erkennen, die die Fähigkeit der Kunden beeinträchtigen könnten, eine Strecke sicher zu absolvieren.
3. Routenkomponenten
Alle im Reisepaket enthaltenen Unterkünfte, Transportmittel, Aktivitäten oder Ausflüge, Ausrüstungsverleih, Reiseleiter oder Schiffe müssen den Mindeststandards von Macs Adventure entsprechen.
4. Routenplanung und Dokumentation
- Die Routen sollten auf bestehenden Wegen, Pfaden, Radwegen oder Straßen verlaufen, die für die jeweilige Aktivität und den Schwierigkeitsgrad der Route geeignet sind.
- Handelt es sich um offizielle Routen oder nationale Wanderwege, die von den lokalen Behörden unterhalten werden, sollten die Betreiber jährlich bestätigen, dass die Routen begehbar, betriebsbereit und instand gehalten werden.
- Werden Strecken vom Betreiber entworfen, geplant und dokumentiert, sollte ein Wegbereiter oder ein Mitarbeiter die Strecke vor der Inbetriebnahme für Kunden zu Fuß, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad abfahren.
- Bei jeder Überprüfung der Strecke ist ein Fahrbericht zu erstellen.
- Die Routen sollten gemäß den Einstufungsrichtlinien von Macs Adventure bewertet und den Kunden bei Bedarf zusätzliche Informationen hervorgehoben werden.
- Saisonalität: Routen sollten nur dann angeboten werden, wenn die klimatischen, geografischen und Bodenbedingungen für die jeweilige Aktivität geeignet sind.
- Die Routendokumentation sollte mit allen öffentlich zugänglichen Änderungen sowie entsprechend dem Feedback von Kunden und Mitarbeitern aktualisiert werden.
- Für die Macs Adventure-App müssen genaue GPX-Tracks und digitale Routeninformationen bereitgestellt werden. Je nach Schwierigkeitsgrad, Komplexität oder örtlichen Gegebenheiten der Route können zusätzlich Papierkarten, Reiseführer und Wegmarkierungsinformationen empfohlen werden, damit die Kunden der vorgesehenen Route sicher und ohne Bedenken folgen können.
- Die Routenbeschreibung muss relevante lokale Informationen, Notrufnummern, Informationen zu Unterkünften und allgemeine Sicherheitshinweise enthalten. Diese werden in die Macs-App aufgenommen.
Die folgenden Routenbeschränkungen und Risikofaktoren sollten bei der Routenplanung berücksichtigt und gegebenenfalls in der Kundendokumentation, den GPX-Anleitungen, den App-Inhalten und/oder den Routenhinweisen berücksichtigt werden, einschließlich entsprechender Warnhinweise und Kontrollmaßnahmen:
- Saisonale oder wetterbedingte Routeneinschränkungen und zu meidende Gebiete
- Potenziell gefährliche Abschnitte der Route
- Technisch anspruchsvolles oder schwieriges Gelände
- Abschnitte in Höhenlagen über 2700 m
- Hitze, Feuchtigkeit, Kälte oder andere Umweltbedingungen
- Unwetter oder naturbedingte/geologische Risiken
- Verfügbarkeit von zugänglichen Wasserstellen
- Gebiete mit eingeschränkter oder unregelmäßiger Mobilfunkabdeckung
- Vorkommen von wilden oder gefährlichen Tieren
- Stark befahrene Straßen oder Verkehrsgefahren
- Sicherheitsbedenken oder Bedenken hinsichtlich der persönlichen Sicherheit
- Risiko von Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Tsunamis, Lawinen, Steinschlag oder Erdrutschen
- Abschnitte, auf denen Kunden mehr als 8 Stunden von medizinischer Hilfe entfernt sein könnten
- Ob die Route vollständig oder teilweise markiert ist
- Alle Abschnitte, auf denen die Genauigkeit der GPX-Navigation oder Signalbeschränkungen die Routenfindung beeinträchtigen könnten.
Anhang 7: Fahrradverleih und Ausrüstung
1. Fahrradverleiher
Sie oder ein beauftragter Fahrradverleih müssen:
- Verfügen Sie über die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzen für den Fahrradverleih oder den Betrieb.
- Verfügen Sie über eine gültige Versicherung, einschließlich einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD oder, falls dies nicht möglich ist, über die in der Region maximal verfügbare Deckungssumme.
- Halten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften ein.
- Verfügen Sie über eine schriftliche Risikomanagementrichtlinie und angemessene Risikobewertungen, einschließlich der damit verbundenen Kontrollmaßnahmen.
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter, einschließlich aller Fahrradmechaniker, sofern zutreffend.
- Verfügen Sie über interne Richtlinien für die Einstellung und Schulung von Fahrradmechanikern und anderen Mitarbeitern.
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Wartung von Fahrrädern und Fahrradausrüstung.
- Verfügen Sie über eine Richtlinie für regelmäßige Überprüfungen von Fahrrädern und Ausrüstung gemäß den Herstellerangaben und bewährten Verfahren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie Kunden im Falle einer Fahrradpanne unterstützen können.
- Führen Sie ein Vorfallprotokoll, einschließlich „Beinaheunfällen“. Alle Vorfälle, Beinaheunfälle oder Beschwerden von Macs Adventure-Kunden müssen Macs Adventure so schnell wie möglich gemeldet werden.
- Setzen Sie sich für die Aufrechterhaltung und Verbesserung von Sicherheitsstandards ein und machen Sie sich mit den im jeweiligen Land üblichen „Best Practices“ im Bereich Fahrradverleih vertraut, die möglicherweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
2. Fahrradmechanik
Alle Fahrradmechaniker müssen entsprechend geschult, qualifiziert, erfahren und in der Lage sein, die Arbeiten oder Aufgaben, für die sie eingesetzt werden, mit einem hohen Maß an Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit kompetent auszuführen.
3. Fahrräder und Ausrüstung
Anbieter von Fahrradverleih müssen:
- Stellen Sie Fahrräder bereit, die für die erwarteten Streckenbedingungen geeignet sind.
- Stellen Sie Fahrräder bereit, die den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Fahrräder und Ausrüstung müssen stets sauber und in einwandfreiem Zustand gehalten werden.
- Stellen Sie Fahrräder bereit,
- die die richtige Größe für den Kunden haben
- Stellen Sie Fahrradausrüstung bereit, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. Helme oder Warnwesten.
- Führen Sie vor der Vermietung
- für jedes Fahrrad die unten beschriebenen Kontrollen durch.
- Stellen Sie sicher, dass die Fahrräder regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet werden und dass die Serviceprüfungen vollständig dokumentiert werden.
- Wenn Helme zur Verfügung gestellt werden, müssen sie den EU-/ANSI-Normen entsprechen, korrekt sitzen und sicher befestigt werden können.
- Stellen Sie ein Reparaturset bereit, das mindestens 2 Reifenheber, einen Ersatzschlauch und eine Pumpe enthält. Diese müssen mit jedem Fahrrad mitgeliefert werden. Ein Multifunktionswerkzeug wird ebenfalls empfohlen.
- Stellen Sie ein Fahrradschloss oder eine Möglichkeit zur Sicherung von Fahrrädern bereit, wenn diese unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Führen Sie nach der Vermietung M-Prüfungen durch und stellen Sie sicher, dass alle Mängel sofort behoben werden.
3A. E-Bikes und Batteriesicherheit
Fahrradverleiher, die E-Bikes anbieten, müssen zusätzlich:
- Stellen Sie sicher, dass E-Bikes und Akkus alle geltenden lokalen gesetzlichen und elektrischen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
- Warten Sie Akkus, Motoren und elektrische Systeme gemäß den Anweisungen des Herstellers.
- Verwenden Sie nur vom Hersteller zugelassene Akkus und Ladegeräte.
- Überprüfen Sie Akkus und Ladegeräte regelmäßig auf Anzeichen von Beschädigung, Aufblähung, Überhitzung, Korrosion, Eindringen von Wasser oder Veränderung.
- Nehmen Sie Akkus oder Ladegeräte, die beschädigt sind, überhitzen, fallen gelassen wurden, in einen Unfall verwickelt waren oder Anzeichen einer Fehlfunktion aufweisen, sofort außer Betrieb.
- Stellen Sie sicher, dass die Akkus an einem sicheren, trockenen und gut belüfteten Ort fern von brennbaren Materialien und Fluchtwegen aufgeladen werden können.
- Stellen Sie sicher, dass die Ladebereiche über geeignete Brandmelde- und Brandbekämpfungsvorrichtungen verfügen, die den örtlichen Vorschriften und bewährten Verfahren entsprechen.
- Stellen Sie sicher, dass die Batterien sicher gelagert und transportiert werden, um Beschädigungen oder Kurzschlüsse zu vermeiden.
- Verfügen Sie über Verfahren für den Umgang mit beschädigten, überhitzten oder in Brand geratenen Batterien.
- Stellen Sie den Kunden Anweisungen für den sicheren Betrieb, das Aufladen, die Lagerung und die Meldung von Batteriefehlern oder -schäden zur Verfügung.
4. Überprüfung vor der Einstellung
Vor jeder Vermietung sollte an jedem Fahrrad eine gründliche „M“-Prüfung durchgeführt werden. Die „M“-Prüfung beginnt am Schnellspanner/den Muttern des Vorderrads und geht bis zum Lenker, hinunter zum Tretlager, hinauf zum Sattel und dann hinunter, um am Schnellspanner/den Muttern des Hinterrads zu enden.
Alles, was während der „M“-Prüfung „bestanden“ hat, wird geprüft und verifiziert, einschließlich:
- Die Räder sind fest (Schnellspanner/Radmuttern), die Speichen sind entsprechend gespannt und die Felgen sind rund und nicht übermäßig abgenutzt (insbesondere bei V-Bremsen).
- Lager einschließlich Naben; Steuersatz, Tretlager und Pedale sind glatt und wackelfrei;
- Reifenzustand, Reifendruck und Eignung.
- Bremsen einschließlich Belag-/Blockzustand, Dichtheit und Position; Scheibendichtheit; Kabel-/Schlauchzustand; Hebelposition.
- Lenkergriffe sind fest fixiert und können sich nicht drehen.
- Vorbau und Lenker sind fest und die Lenkerendstopfen sind angebracht.
- Die Zahnräder funktionieren und dürfen die Kette nicht abdrücken oder das Hinterrad oder die Kurbeln stören.
- Sattel und Sitzbolzen sind fest.
- Pedale und Kurbeln sind fest.
Ein Video einer „M“-Prüfung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=4qtx60bcNk0
5. Übergabe der Fahrradmiete und Sicherheitsunterweisung
Zu Beginn jeder Miete sollte eine Sicherheitseinweisung, Montage und Übergabe durchgeführt werden. Wenn dies nicht persönlich geschieht, sollte ein schriftliches Übergabedokument mit den Zyklen in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Die Zyklusübergabe und die Sicherheitsunterweisung sollten:
- Die Übergabe sollte von einer englischsprachigen Person durchgeführt werden.
- Bieten Sie einen Fahrradpassservice für Kunden an, um sicherzustellen, dass das Fahrrad gut passt.
- Sicherstellen, dass die Kunden mit den Brems- und Getriebesystemen vertraut sind.
- E-Bikes: Sorgen Sie dafür, dass die Kunden mit dem Betrieb des E-Bikes, dem Reichweitenmanagement des Akkus, den Ladeverfahren, der sicheren Handhabung des Akkus, der Sicherheit von Wechselakkus und Verfahren zur Meldung von Schäden, Überhitzung oder Fehlfunktionen vertraut sind.
- Sicherstellen, dass alle Zubehörteile wie Anhänger oder Kindertragetaschen gut eingebaut sind und über geeignete Gurte und Sicherheitssysteme verfügen.
- Informieren Sie die Kunden über alle lokalen Gesetze in Bezug auf sicheren Radverkehr, Sicherheit und heben Sie alle lokalen Straßengesetze hervor, die den Kunden möglicherweise nicht bekannt sind.
- Informieren Sie Ihre Kunden darüber, wie sie Sie im Falle eines mechanischen Problems, eines Unfalls oder eines Fahrradausfalls unter einer lokalen Nummer kontaktieren können.
- Kunden informieren, dass Fahrräder immer gesichert sein sollten, wenn sie unbeaufsichtigt gelassen werden.
Anhang 8: Geführte Aktivitäten und Ausflüge
Zu den Aktivitäten und Ausflügen gehören geführte Touren und Aktivitäten, die entweder im Rahmen des Pakets von Macs Adventure im Namen des Kunden gebucht werden oder vom Kunden vor Ort direkt beim Bodenabfertiger, Hotel oder Dienstleister gebucht werden.
Wichtiger Hinweis: Macs Adventure übernimmt keine Haftung für Aktivitäten und Ausflüge, die vor Ort bei Lieferanten gebucht werden. Alle Aktivitäten und Ausflüge, die dem Kunden vor Ort angeboten werden, dürfen NICHT als von Macs Adventure genehmigt, betrieben oder mit Macs Adventure verbunden vermarktet werden.
1. Aktivitäten und Ausflüge Betreiber
- Sie oder von Ihnen beauftragte Unterauftragnehmer für Aktivitäten und Ausflüge müssen über Folgendes verfügen:
- Ggf. gültige Aktivitäten und Exkursionen, Betriebsgenehmigungen und Einhaltung lokaler gesetzlicher Bestimmungen.
- Gültige Versicherung, einschließlich der öffentlichen Haftpflichtversicherung von mindestens 1.000.000 USD oder, falls nicht möglich, der in der Region verfügbaren Höchstbetrag.
- Erbringung von Dienstleistungen im Einklang mit international anerkannten „Best Practices“ für die erbrachte Tätigkeit.
- Erstellung einer vollständigen Risikobewertung der Tätigkeit und Ermittlung der damit verbundenen Kontrollmaßnahmen.
- Führen von Aufzeichnungen über die Qualifikation des Personals, einschließlich aller ggf. Reiseleiter und Reiseführer.
- Interne Richtlinien für die Einstellung und Schulung von Reiseleitern, Reiseführern und anderen Mitarbeitern.
- Verfügen über interne Richtlinien hinsichtlich der Mindeststandards und Qualifikationen für Reiseleiter und Reiseführer.
- Führen von Aufzeichnungen über die Gerätewartung.
- Eine Strategie für regelmäßige Kontrollen von Geräten entsprechend den Leitlinien der Hersteller und bewährten Verfahren haben.
- Führen Sie ein Vorfallsprotokoll, einschließlich „Beinahe-Unfälle“. Alle Zwischenfälle, Beinahe-Versäumnisse oder Beschwerden von Macs Adventure-Kunden müssen Macs Adventure so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
- Haben schriftliche Notfallverfahren für Reiseleiter, Guides und Mitarbeiter.
- Sich verpflichten, Sicherheitsstandards beizubehalten und zu verbessern.
2. Mitarbeiter, Tourleiter und Guides:
Alle Mitarbeiter, Reiseleiter und Guides müssen:
- Sie müssen für die ihnen übertragenen Aufgaben angemessen qualifiziert, erfahren und gesundheitlich geeignet sein sowie diese mit der erforderlichen Fachkenntnis und Sorgfalt ausführen.
- Eine Erste-Hilfe-Qualifikation besitzen, die der Abgelegenheit und Aktivität angemessen ist.
- Lassen Sie sich in Notfallverfahren schulen und regelmäßig üben und können sich bei Bedarf an den Bodenabfertiger, das Büro für Aktivitäten und Ausflüge oder Macs Adventure wenden.
- Keine Überzeugungen haben, die für die Rolle oder Sicherheit der Kunden relevant sind, vorbehaltlich des lokalen Rechts.
- Mindestens 21 Jahre alt sein.
- Bedienen Sie die Aktivität sicher entsprechend des Geländes, der Verkehrsbedingungen, des Wetters und der Sicht.
- Überprüfen Sie die Wettervorhersage vor Beginn der Aktivität und stellen Sie sicher, dass die Wetterbedingungen geeignet sind, um die Aktivität abzuschließen.
- Während der Aktivität oder des Ausflugs nicht mit Kunden rauchen.
- Nehmen Sie vor oder während der Aktivität oder Exkursion keinen Alkohol oder Drogen.
- Tragen Sie ein Mobiltelefon oder ein Kommunikationsmittel im Notfall und Notfall-Kontaktnummern.
- Im Notfall Namen und Teilnehmerzahlen an einem festgelegten Stützpunkt hinterlassen.
- Teilnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit erkennen und entsprechend handeln
- Überwachen Sie den Zustand, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Teilnehmer während der Aktivität und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, wenn die Teilnehmer nicht in der Lage sind, die Aktivität oder den Ausflug abzuschließen.
- Muss eventuell geltende Alters- oder Gesundheitsbeschränkungen durchsetzen.
3. Sicherheitshinweise
Der Veranstalter der Aktivität oder des Ausflugs muss allen Teilnehmern mündliche Sicherheitshinweise zu folgenden Punkten geben:
- Notfallverfahren.
- Die Verwendung von Geräten.
- Spezifische Sicherheitshinweise, die für die Aktivität erforderlich sind.
- Erwartete Wetterbedingungen für die Dauer der Aktivität.
- Sicherstellen, dass die Kunden die Risiken und Herausforderungen der Aktivität verstehen.
- Position der Sicherheitsausrüstung (falls zutreffend).
- Lage der Brandausgänge (falls zutreffend).
- Wie signalisiert man, dass ein Vorfall eingetreten ist (falls zutreffend)?
- Gibt es einen Treffpunkt, wenn sich Menschen von der Gruppe lösen?
- Erläutern Sie die Routen, die spezifischen Gefahren und die hervorgehobenen No-Go-Bereiche, und ob Teile der beabsichtigten Routen schwer zu befahren oder gefährlich sind.
4. Ausrüstung
Viele Aktivitäten erfordern spezielle Kleidung und Ausrüstung. Anbieter von Aktivitäten und Ausflügen müssen:
- Tragen Sie die wesentlichen Sicherheits- und Notfallausrüstungen einschließlich eines Erste-Hilfe-Kits, der der Abgelegenheit und Aktivität angemessen ist.
- Sicherstellen, dass die Geräte den lokalen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Bereitstellung geeigneter Spezialausrüstung, die dem für die Tätigkeit festgelegten Mindestalter gemäß international anerkannten bewährten Verfahren entspricht.
- Wartung der Geräte auf hohem Reinheitsgrad und allgemeine Reparatur.
- Überprüfen Sie die Ausrüstung vor Beginn der Aktivität.
- Bereitstellung geeigneter Wartungs- und Austauschmaßnahmen für die Geräte gemäß den Herstellerrichtlinien und bewährten Verfahren.
- Führen von Aufzeichnungen über die Wartung und den Austausch von Geräten.
Wenn die Teilnehmer bei den Aktivitäten ihre eigene Ausrüstung zur Verfügung stellen müssen (oder der Teilnehmer sich für die Verwendung seiner eigenen Ausrüstung entscheidet), muss der Betreiber/Leiter:
- Überprüfen Sie vor Beginn der Aktivität, ob die Teilnehmer über die erforderliche Kleidung und Ausrüstung verfügen.
- Überprüfen Sie, ob die Kleidung und Ausrüstung für die Aktivität geeignet ist.
5. Essen, Trinken und Komfort
Anbieter von Aktivitäten und Ausflügen müssen:
- Sorgen Sie dafür, dass die Teilnehmer während der Aktivität oder des Ausflugs ausreichend zu essen und zu trinken haben.
- Stellen Sie sicher, dass Teilnehmer, die Medikamente benötigen, diese auch bei sich tragen.
- Stellen Sie sicher, dass die Teilnehmer über die Vorkehrungen für den Toilettengang informiert werden.
6. Tätigkeiten im Bereich Wasser
Bei der Durchführung von Tätigkeiten oder Touren, an denen Wasser- oder Wasserfahrzeugbetreiber beteiligt sind, müssen:
- Sicherstellen, dass allen Teilnehmern Schwimmwesten oder Auftriebshilfen in geeigneten Größen, gegebenenfalls auch Kindergrößen, zur Verfügung gestellt werden.
- Sicherstellen, dass Schutzkleidung wie Helme, Neoprenanzüge, Schuhe usw., die der Aktivität, den Wasserbedingungen und der Temperatur angemessen ist, in gutem Zustand und gut sitzend zur Verfügung gestellt wird.
- Sicherstellen, dass die Guides über eine angemessene Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung für die Wasserrettung verfügen.
- Es ist sicherzustellen, dass alle Wasserfahrzeuge oder Ausrüstungen den oben genannten Mindestanforderungen für Ausrüstungen entsprechen.
7. Tätigkeiten mit Tieren
Bei der Durchführung von Aktivitäten oder Touren, an denen Tiere beteiligt sind, müssen die Unternehmer:
- Gewährleistung der Einhaltung von Tierschutzstandards nach bewährten Verfahren.
- Es ist sicherzustellen, dass alle bei einer Tätigkeit verwendeten Tiere routinemäßig von einem Tierarzt oder einer Tierschutzorganisation kontrolliert werden und eine Bescheinigung vorgelegt wird.
- Alle Tierschutzbedenken, die von den Teilnehmern vorgebracht werden, sollten aufgezeichnet und an Macs Adventure weitergeleitet werden.
Anhang 9: Mindeststandards für Reiseleitungen und Tourpersonal
1. Einstellung, Ausbildung und Bedingungen
Reiseleiter-Lieferanten sollten:
- Interne Richtlinien für die Einstellung und Schulung von Reiseleitern und anderen Mitarbeitern.
- Verfügen über interne Richtlinien zu Mindeststandards für Führungskräfte und Mitarbeiter, einschließlich einer Richtlinie zu den Lenkzeiten.
- Führen von Aufzeichnungen über Reiseleiter, Mitarbeiterqualifikationen und Schulungen.
- Sicherstellen, dass Tourleiter und Mitarbeiter über die Mindeststandards von Macs Adventure informiert und geschult werden.
2. Reiseberichte, Beschwerden und Kommunikation
- Lieferanten sollten am Ende einer Reise Berichte von Reiseleitern/Guides erhalten, damit das Feedback überprüft und die Tour entsprechend verbessert/gepflegt werden kann.
- Der Lieferant sollte sicherstellen, dass Reklamationen, Vorfälle und Beinaheunfälle, die von Reiseleitern oder Guides gemeldet werden, aufgezeichnet und an Macs Adventure gemeldet werden.
3. Reiseleiter und Guides
Alle Reiseleiter und Guides müssen:
- Sie müssen für die ihnen übertragenen Aufgaben angemessen qualifiziert, erfahren und gesundheitlich geeignet sein sowie diese mit der erforderlichen Fachkenntnis und Sorgfalt ausführen.
- Er muss über eine Erste-Hilfe-Qualifikation verfügen, die der Abgelegenheit und Tätigkeit angemessen ist, und sicherstellen, dass er stets einen Erste-Hilfe-Kasten mitführt, der dem Standort und der Tätigkeit angemessen ist.
- Lassen Sie sich in Notfallverfahren schulen und regelmäßig üben und können sich bei Bedarf an den Bodenabfertiger, das Büro für Aktivitäten und Ausflüge oder Macs Adventure wenden.
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen haben.
- Mindestens 21 Jahre alt sein.
- Sie sprechen fließend Englisch und verfügen über gute allgemeine Kenntnisse des Landes und der Kultur sowie über die entsprechende Sachkenntnis und Erfahrung (z.B. Wander- oder Radspezialisierung).
- Treten Sie stets professionell und freundlich auf, handeln Sie im besten Interesse der Kunden und von Macs Adventure und verstehen Sie sich als Botschafter des Unternehmens.
- Reiseleiter/Guides müssen die Kunden stets vollständig briefen – zu Beginn der Tour, des Tages oder vor einer Aktivität – damit diese über Inhalt, Risiken, körperliche Anforderungen, Dauer sowie benötigte Ausrüstung und Vorbereitung informiert sind (gemäß den Activity-Briefing-Richtlinien).
- Geben Sie den Kunden Einzelheiten darüber, wie sie sie im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten (z. B. über Nacht) erreichen können.
- Sollte zu Beginn der Reise von den Kunden Informationen über medizinische/allergische Erkrankungen, Versicherungen und Notfallkontakte sammeln und entsprechend handeln, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kunden zu gewährleisten.
- Führen Sie die Tour oder Aktivität sicher entsprechend des Geländes, der Verkehrsbedingungen, des Wetters und der Sicht durch.
- Überprüfen Sie die Wettervorhersage vor Beginn der Aktivität und stellen Sie sicher, dass die Wetterbedingungen geeignet sind, um die Tour oder Aktivität abzuschließen.
- Während der Aktivität oder Tour nicht mit Kunden rauchen.
- Vor oder während der Aktivität oder Tour keinen Alkohol oder Drogen konsumieren.
- Tragen Sie ein Mobiltelefon oder ein geeignetes Kommunikationsmittel bei Notfall und Notrufnummern.
- Namen und Teilnehmerzahlen im Notfall an einem Stützpunkt belassen.
- Bestimmen Sie weniger fähige Parteimitglieder und handeln Sie entsprechend.
- Überwachen Sie den Zustand, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Teilnehmer während der Aktivität oder Tour und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, wenn die Teilnehmer die Aktivität oder den Ausflug nicht abschließen können.
- Muss eventuell geltende Alters- oder Gesundheitsbeschränkungen durchsetzen.
- Verwenden Sie Namensschilder, Plakate/Schilder von Macs Adventure (für Transfer-Pick-ups/Fahrzeugfront usw.) oder andere Markenartikel, sofern vorhanden.
- Reiseleiter/Guides haben sich verpflichtet, Sicherheitsstandards zu erhalten und zu verbessern.
4. Reiseleiter, Reiseführer und Sozialarbeiter
Reiseveranstalter, die Reiseleiter, Reiseführer oder Träger beliefern, unabhängig davon, ob es sich um Unterauftragnehmer, Freiberufler oder Angestellte handelt, müssen:
- Sicherstellen, dass Reiseleiter und Mitarbeiter fair und zeitnah für die von ihnen geleistete Arbeit bezahlt werden.
- Ermöglichen Sie Reiseleitern und Mitarbeitern ein Verfahren, um Beschwerden, Bedenken oder Sicherheitsbedenken beim Lieferanten vorzubringen.
- Sicherstellen, dass Reiseleiter und Mitarbeiter versichert sind, wenn sie während ihrer Arbeit für den Lieferanten verletzt, getötet oder arbeitsunfähig werden.
- Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit der für die Aktivität und das Gelände/die Bedingungen geeigneten Kleidung und Ausrüstung ausgestattet sind.
- Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit den entsprechenden Übernachtungsmöglichkeiten und Schlafmitteln ausgestattet sind.
ANLAGE 1: VORFALLSBERICHTSFORMULAR (BEISPIEL)
Vorfalldetails
Datum des Vorfalls:
Zeitpunkt des Vorfalls:
Ort des Incidents (What3Words):
Nächstgelegene Stadt/Region:
Beteiligte(r) Kunde(n)
Name(n):
Buchungsreferenz:
Kontaktnummern:
E-Mail-Adressen:
Nationalität:
Reiseversicherungsanbieter (falls bekannt):
Beschreibung des Vorfalls
(Bitte schildern Sie, was geschehen ist, wie es dazu kam, welche Personen beteiligt waren, ob Dritte involviert waren, und welche Sofortmaßnahmen ergriffen wurden.)
Aktueller Standort/Status des Kunden
☐ Hotel:
☐ Krankenhaus:
☐ Sonstige (bitte angeben):
Setzt der Kunde die Reise fort? ☐ Ja ☐ Nein
Ist Hilfe erforderlich (medizinisch, logistisch usw.)? ☐ Ja ☐ Nein
Falls ja, bitte beschreiben:
Person, die den Bericht ausfüllt, und laufende Kontaktinformationen
Name:
Rolle für Vorfall:
Kontakt Telefon:
E-Mail:
Fertigstellung des Berichts zu Datum und Uhrzeit:
Laufende Kontaktdaten (falls abweichend)
Name:
Rolle:
Kontakt Telefon:
E-Mail:
Zusätzliche Informationen / Hinweise
(z. B. Fotos, Zeugenangaben, Lieferantenfeedback, Nummern von Polizeiberichten)